Der Dachstuhl wird aus technisch getrocknetem Nadelholz der Sortierklasse C24, zimmermannsmäßig oder als Systembinderkonstruktion gemäß der statischen Berechnung, erstellt.
Bei Häusern mit Dachgeschoss werden die zu Abstellzwecken nutzbaren Spitzböden, soweit vorhanden, mit einer Lastannahme gem. Statik von mindestens 100 kg/m² berechnet.
Die Kniestockhöhe ist die Differenz, die sich aus der in den Dachraum verlängerten Innenseite der Erdgeschosswände, gemessen von Oberkante Rohdecke bis an den Verschneidungspunkt Unterkante Sparren ergibt.
Bei Beauftragung eines Bungalows oder eines Hauses mit 2 Vollgeschossen und Walmdach wird das Dach davon abweichend in einer Nagelbinderkonstruktion ausgeführt. Die Untersichten der Dachüberstände werden horizontal mit gehobelter Sichtschalung verkleidet. Der sich ergebende Hohlraum in der Dachkonstruktion ist als Dachraum nicht begehbar und nutzbar. Wird die Nutzung gewünscht, kann dies im Rahmen von Zusatzaufträgen (Trockenbodenbinder / Studiobinder / Einschubtreppe) vereinbart werden.
Die Dachform, die Dachneigung, die Dachüberstände sowie bei Häusern mit Dachgeschoss die jeweilige Kniestockhöhe (Rohbaumaß) sind den Vertragszeichnungen zu entnehmen.